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Bauschadenregulierung mit der Versicherung

Ist ein Bauschaden an Ihrem Haus oder Ihrer Wohnung aufgetreten? Wie kann er beseitigt werden? Ist ein Reparaturkostenvoranschlag plausibel? Handelt es sich um einen Gewährleistungs-, oder einen Haftplichtschaden?
Als Laie sind Sie oft nicht in der Lage, solche Fragen mit Gewissheit zu beantworten.

Ab einer gewissen Schadenhöhe wird von der Versicherung aus ein Sachverständiger für die Schadenbesichtigung beauftragt. Ist man jedoch mit dem erstellten Gutachten bzw. Befund nicht einverstanden, kann es manchmal notwendig werden, ein neutrales Gegengutachten anzufertigen.

meine angebotenen Leistungen für Sie:
– neutrales, bautechnisches Gutachten zur Vorlage bei Versicherungen
– Abwicklungshilfe mit der Versicherung bei bautechnischen Fragen